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Elterngeld: 10 FAQs, über die Eltern Bescheid wissen müssen

Elterngeld klingt nach einer politisch durchdachten Lösung, um Familien in der wichtigsten Phase des Lebens eine gemeinsame Zeit zu ermöglichen. Eines der Ziele war, mehr Vätern den vorübergehenden Ausstieg aus dem Job zu ermöglichen, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Die Praxis zeigt allerdings, dass wesentlich mehr Frauen als Männer das Angebot beanspruchen. Der Grund liegt in der Struktur des Fördergelds: Es wird von der Höhe des Einkommens abhängig gemacht, das während der Elternzeit wegfällt. In der Richtlinie zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sind die umfangreichen Details zu den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen unter BMfSFJ.de zusammengestellt. Für alle, die es schnell wissen wollen: Auf DasErste.de informiert ein 3-minütiger Beitrag darüber, wie das Elterngeld funktioniert.

Die Antragsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld haben alle, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, ein Kind im eigenen Haushalt betreuen und höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Antragsberechtigt sind auch Personen, die bislang noch nichts verdient haben. Somit gehören Hausfrauen, Studierende und Erwerbslose ebenfalls zum Kreis der Antragsberechtigten.
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können dann einen Antrag stellen, wenn sie aus den EU-Mitgliedstaaten oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und in Deutschland erwerbstätig sind oder wohnen. Auch wer aus einem anderen als den genannten Staatenverbänden kommt, hat Anspruch, wenn eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis mit Erwerbstätigkeitsberechtigung vorliegt. Der Mindestaufenthalt in Deutschland mit 3 Jahre umfassen, bevor Elterngeld beantrag werden kann. Ausgeschlossen sind Paare, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt die Grenze von 500.000 € übersteigt. Bei Alleinerziehenden stellt ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 € im Jahr vor der Geburt das Ausschlusskriterium dar.

Die folgenden FAQs beantworten weitere 10 Fragen rund um das Thema Elterngeld.

  1. In welcher Höhe wird das Elterngeld ausgezahlt?
    Die Berechnung des Elterngeldes ist recht komplex. Die Höhe des Anspruchs können Interessierte mit dem Elterngeldrechner von Elterngeld.de ermitteln. Vereinfacht ausgedrückt ergibt sich die Höhe des Elterngelds aus dem Nettoeinkommen des Antragstellers innerhalb der letzten 12 Monate. Das ist die so genannte Bemessungsgrundlage, auch Berechnungsgrundlage genannt (BMG). Von der BMG werden 65 % ausgezahlt, wenn die BMG mindestens bei 1.240 € liegt. Maximal werden monatlich 1.800 € ausgezahlt.
    Beispiel: Die junge Mutter Lisa hat in den letzten 12 Monaten jeweils 1.500 € netto verdient. Daraus ergibt sich ein Anspruch von 975 € monatlich für die Dauer von 12 Monaten. Insgesamt werden ihr also 12 x 975 € = 11.700 € ausbezahlt.
  2. Was steckt hinter dem neuen ElterngeldPlus?
    Das neue ElterngeldPlus betrifft nur Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren sind. Das Besondere ist, dass Eltern ab diesem Zeitpunkt auch dann unterstützt werden, wenn sie Teilzeit weiter arbeiten. Der Bezug während der Elternzeit lässt sich aus dem Basiselterngeld, dem ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonusmonaten zusammensetzen.
  3. Wie hoch ist das ElterngeldPlus?
    Das ElterngeldPlus ist maximal halb so hoch, wie das reguläre Elterngeld. Der Auszahlungszeitraum lässt sich jedoch auf maximal 24 Monate strecken. Berechnet wird es genauso, wie das Elterngeld. Doch da sich der Bezugszeitraum verlängert, ist der monatliche Auszahlungsbetrag niedriger. Unterm Strich erhalten Bezieher des ElterngeldPlus genauso viel ausbezahlt, wie Bezieher des klassischen Elterngelds.
    Beispiel: Wie im Beispiel unter 1. ausgerechnet, hat Lisa einen Anspruch auf 11.700 € Elterngeld. Sie möchte aber für 18 Monate zuhause bleiben. Deshalb erhält sie 18 x 675 € = 11.700 €.
  4. Wie viel Geld bekommen Geringverdiener?
    Wer vor der Elternzeit gar nicht oder weniger als 30 Stunden pro Woche beschäftig war, erhält monatlich einen Mindest-Sockelbetrag von 300 €. Es gibt noch zwei Staffelungen auf 66 % und 67 % bezogen auf die BMG. Diese Sätze werden für Verdienste angewendet, die zwischen 1.000 € und 1.200 € bzw. 1.240 € liegen. Wie bereits erwähnt hilft der oben verlinkte Elterngeldrechner dabei, die Ansprüche zu ermitteln.
  5. Haben Selbstständige auch Anspruch auf Elterngeld?
    Ja. Die BMG wird bei Selbstständigen anders ermittelt. Hier spielt der Gewinn des letzten Geschäftsjahres vor der Geburt eine Rolle. Selbstständige weisen das mit ihrem Einkommensteuerbescheid nach. Wenn der relevante Steuerbescheid noch nicht vorliegt, akzeptiert die Elterngeldstelle vorübergehend einen Steuerbescheid des vorletzten Veranlagungszeitraums. Sobald der letzte Steuerbescheid da ist, muss er eingereicht werden. Es kann passieren, dass zu viel gezahltes Elterngeld zurückgefordert wird.
  6. Was ist der Partnerschaftsbonus und wie funktioniert er?
    Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Paaren, die Elternzeit um weitere 4 Monate pro Elternteil zu verlängern. Daran ist eine Grundvoraussetzung geknüpft: Die Eltern müssen gleichzeitig in Teilzeit 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Alleinerziehende sind ebenfalls bezugsberechtigt, wenn sie die genannte Voraussetzung erfüllen.
  7. Wie lang kann die Elternzeit ausgedehnt werden?
    Paare, die sich für ElterngeldPlus entscheiden, können die Elternzeit auf maximal 36 Monate ausdehnen. Das gelingt dadurch, dass die Eltern von Beginn an in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende können den Bezug auf maximal 18 Monate strecken.
  8. Gibt es einen Geschwister-Bonus?
    Ja. Der Bonus sieht eine Anpassung des Elterngelds um 10 % vor, mindestens jedoch 75 € pro Monat. Der Geschwister-Bonus wird bis zum 3. Lebensjahr des Geschwisterkindes gezahlt. Eltern mit drei oder mehr Kindern unterfallen einer Sonderregelung: es reicht aus, wenn zwei der anderen Kinder jünger als 6 Jahre sind.
  9. Gibt es bei Mehrlingsgeburten auch mehr Geld?
    Ja. Kommen Zwillinge, Drillinge oder noch mehr Kinder zur Welt, stockt der Staat das Elterngeld pro Mehrlingskind um 300 € auf.
  10. Gilt Elterngeld auch für adoptierte Kinder und für Pflegeeltern?
    Wer ein Kind adoptiert, kann auch Elterngeld beziehen. Als Zeitpunkt des frühestmöglichen Bezugs dient das Datum, an dem das Adoptivkind in den Haushalt eingezogen ist. Das Kind darf nicht älter als 8 Jahre sein. Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Stattdessen übernimmt das Jugendamt alle Leistungen, die für die Erziehung und Versorgung des Pflegekindes anfallen.

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